| Anträge auf Zweitspielrecht |
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| Dienstag, den 17. August 2010 um 19:56 Uhr | |
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Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, das Anträge auf Erteilung eines Zweitspielrechtes lt. §14 JO ausschliesslich auf den allen Jugendleitern am 03.07.10 übersandten Antragsformular zu stellen sind. Ferner sind die Anträge immer bei dem für den aufnehmenden Verein zuständigen Kreisjugendausschuss zu stellen! Wir bitten dies unbedingt zu beachten! |
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| Aktualisiert ( Dienstag, den 17. August 2010 um 19:58 Uhr ) |



